E-Rechnungspflicht in Deutschland: Fristen 2025, 2027 und 2028

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die elektronische Rechnung im inländischen B2B-Geschäft in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Hier der Überblick über Fristen, Übergangsregeln und zulässige Formate – Stand Oktober 2026.

Die Fristen

AbWas gilt
1. Januar 2025Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – unabhängig von Umsatz oder Größe.
bis 31. Dezember 2026Übergang: Rechnungen dürfen noch auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – in anderen elektronischen Formaten (z. B. PDF) ausgestellt werden.
1. Januar 2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
bis 31. Dezember 2027Übergang für Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatz sowie für EDI-Verfahren, die nicht der EN 16931 entsprechen.
1. Januar 2028Alle Unternehmen müssen im inländischen B2B-Verkehr E-Rechnungen ausstellen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Zulässig sind laut BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 insbesondere die XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – nicht jedoch die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC WL (siehe Profilvergleich). Eine einfache PDF-Rechnung, ein Scan oder eine Rechnung per E-Mail-Text ist keine E-Rechnung.

Ausnahmen

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (brutto) und Fahrausweise dürfen weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden.
  • Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und an Empfänger im Ausland fallen nicht unter die inländische B2B-Pflicht.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Empfang sicherstellen: E-Rechnungen müssen gelesen, geprüft und GoBD-konform archiviert werden – das XML ist das maßgebliche Original.
  2. Versand vorbereiten: Rechnungssoftware oder ERP so erweitern, dass sie XRechnung bzw. ZUGFeRD (Profil EN 16931) erzeugt.
  3. Stammdaten prüfen: Pflichtangaben wie Umsatzsteuer-ID (BT-31), Kontaktdaten und Zahlungsinformationen müssen strukturiert vorliegen.

Umsetzung mit der Aloaha ZUGFeRD SDK

Die Aloaha ZUGFeRD SDK ergänzt bestehende Software um das Erzeugen, Auslesen und Prüfen von E-Rechnungen – on-premise, ohne Cloud, für .NET, COM/VB6, Kommandozeile und als Web-Service. Einstieg: Schnellstart mit VB.NET · kostenlose Testlizenz.

Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung – maßgeblich sind Gesetz und BMF-Schreiben in der jeweils aktuellen Fassung.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen gilt ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 1. Januar 2028 für alle.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF-Rechnung ist eine sonstige Rechnung. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist dagegen ein PDF/A-3 mit eingebettetem, strukturiertem XML und gilt ab Profil BASIC als E-Rechnung.

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Ja, unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.