- Thema
- ZUGFeRD
- Business Terms
- BT-31 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers BT-48 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers
- Veröffentlicht
Kurz: Großbritannien schreibt ab dem 1. April 2029 vor, dass Umsatzsteuer-Rechnungen (VAT invoices) zwischen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen im Inland als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden; alle registrierten Unternehmen müssen E-Rechnungen ab diesem Tag auch empfangen können. Ausgetauscht wird über das Peppol-Netz. Den Fahrplan haben HMRC und das Wirtschaftsministerium am 28. Oktober 2026 veröffentlicht; die genauen Standards, Ausnahmen und Kennungen folgen zwischen Oktober 2027 und April 2028. PDF-, Word- oder per E-Mail versandte Rechnungen gelten nicht als E-Rechnung.
Gesucht wird das Thema auch als UK e-invoicing mandate, E-Invoicing Pflicht Großbritannien, HMRC e-invoicing, Peppol UK oder elektronische Rechnung Vereinigtes Königreich.
Auf einen Blick
| Frage | Großbritannien (Fahrplan 28.10.2026) |
|---|---|
| Start | 1. April 2029, ein Termin für alle – keine Staffelung nach Unternehmensgröße |
| Wer | Alle für die Umsatzsteuer registrierten Personen: Unternehmen, Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Vereine und öffentliche Stellen |
| Welche Rechnungen | Inländische steuerpflichtige Umsätze zwischen registrierten Unternehmen, für die heute eine VAT invoice nötig ist (B2B und B2G) |
| Nicht betroffen | Rechnungen an Privatkunden (B2C) und grenzüberschreitende Rechnungen |
| Netz | Peppol über zertifizierte Access Points; HMRC erhält keine Rechnungskopien |
| Format | Noch offen: Peppol-basierte internationale Standards plus wenige britische Zusatzregeln (Konsultation Frühjahr 2027) |
| Meldung an HMRC | Zum Start keine Echtzeitmeldung; „Digital Reporting“ wird weiter geprüft |
| Ausnahmen | Eng: digital ausgeschlossene Personen und technische Sonderfälle; Details bis April 2028 |
Wer ist betroffen?
Die Pflicht folgt den bestehenden britischen Rechnungsregeln: Wo heute eine VAT invoice ausgestellt werden muss, muss sie ab April 2029 eine E-Rechnung sein. Wann eine Rechnung fällig ist und was sie enthalten muss, ändert sich nicht – nur die Form.
- Ausstellen: jede VAT invoice für einen steuerpflichtigen Umsatz an ein anderes registriertes Unternehmen im Vereinigten Königreich.
- Empfangen: alle registrierten Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
- Ausländische Unternehmen mit britischer Registrierung (non-established taxable persons) werden wie britische behandelt: Liefern sie im Vereinigten Königreich an einen registrierten Kunden, brauchen sie eine E-Rechnung.
- Nicht registrierte Kleinunternehmen dürfen E-Rechnungen freiwillig nutzen, müssen aber nicht.
Was gilt als E-Rechnung?
Eine E-Rechnung im Sinne des Fahrplans ist ein strukturierter Datensatz, der direkt von System zu System ausgetauscht wird. Rechnungen, die nur als digitale Datei ohne strukturierte Daten verschickt werden – PDF, Word, JPEG, HTML, E-Mail oder Fax –, gelten ausdrücklich nicht als E-Rechnung. Hybride Formate wie ZUGFeRD oder Factur-X (PDF/A-3 mit eingebettetem XML) erwähnt der Fahrplan nicht; der Austausch soll über das Peppol-Netz laufen.
Peppol und Standards
Die Regierung hat Peppol beim Tax Update Day 2026 als zentralen Rahmen bestätigt. Unternehmen schließen sich in der Regel über einen zertifizierten Access Point an, meist über ihren Softwareanbieter. Die Zertifizierung läuft über OpenPeppol; die britische Peppol Authority sitzt derzeit beim NHS Supply Chain, über ihren künftigen Sitz wird im Frühjahr 2027 entschieden. Sie erhält keine Kopien der Rechnungen.
Welche Syntax und welche Pflichtfelder gelten, legt der Fahrplan noch nicht fest. Er kündigt an, auf etablierten internationalen Standards aufzubauen, „einschließlich der in Peppol verwendeten“, und nur wenige britische Zusatzregeln zu ergänzen. Zur Einordnung: Das heutige Peppol-Rechnungsformat Peppol BIS Billing 3.0 setzt die europäische Norm EN 16931 um und nutzt überwiegend die Syntax UBL 2.1 – dieselbe Norm, auf der XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X beruhen (Syntaxen im Vergleich).
Offen ist auch die Kennung im Peppol-Netz: Jedes Unternehmen muss eine Business-Kennung registrieren. Weil es im Vereinigten Königreich keine einheitliche Nummer für alle Organisationsformen gibt, entscheidet die Regierung zwischen Oktober 2027 und April 2028, welche Kennungen zulässig sind.
Fahrplan bis 2029
| Wann | Was |
|---|---|
| Frühjahr 2027 | Öffentliche technische Konsultation zu Standards und Access-Point-Zertifizierung; Entscheidung über den Sitz der Peppol Authority; Gesetz über den Finance Bill 2026 (vorbehaltlich Parlament) |
| Herbst 2027 | Leitfaden zu EDI und Altsystemen |
| Bis Ende 2027 | Leitfäden für einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen |
| Oktober 2027 – April 2028 | Anwendungsbereich, Ausnahmen, Standards, Business-Kennungen und Anforderungen an Softwareanbieter |
| Bis April 2028 | Ausnahme für digital Ausgeschlossene, Pflichten der Unternehmen, aktualisierte VAT-Leitfäden |
| Frühjahr 2028 | Anforderungen an Softwareanbieter, ggf. Akkreditierung |
| Sommer 2028 | Bereitschaftstests mit Softwareanbietern |
| Winter 2028 | Infrastruktur und Governance in Betrieb |
| Herbst 2028 – Anfang 2029 | Verordnungen (secondary legislation) |
| 1. April 2029 | Pflicht gilt |
Die Regierung sagt mindestens 12 Monate Vorlauf zu: Die vollständigen Details sollen 12 bis 18 Monate vor dem Start vorliegen.
Vergleich mit Deutschland und Frankreich
| Deutschland | Frankreich | Großbritannien | |
|---|---|---|---|
| Empfangen | seit 1.1.2025 | seit 1.9.2026 | ab 1.4.2029 |
| Ausstellen | 2027 (Umsatz über 800.000 €), 2028 alle | große und mittlere Unternehmen seit 1.9.2026, kleine ab 1.9.2027 | alle ab 1.4.2029 |
| Formate | XRechnung, ZUGFeRD ab BASIC | Factur-X, UBL, CII | Peppol-basiert, Details offen |
| Meldung an den Staat | nein | ja, über zugelassene Plattformen | zum Start nein |
Details zu Deutschland: E-Rechnungspflicht in Deutschland.
Typische Missverständnisse
- „Wir schicken doch schon PDF per E-Mail.“ Das zählt ab April 2029 nicht mehr als E-Rechnung – auch nicht, wenn die PDF am Bildschirm erzeugt wurde.
- „Wir liefern aus Deutschland, das betrifft uns.“ Grenzüberschreitende Rechnungen an britische Kunden sind nicht erfasst. Betroffen ist, wer im Vereinigten Königreich für die Umsatzsteuer registriert ist und dort an registrierte Kunden liefert – und jeder, der von britischen Lieferanten E-Rechnungen empfangen soll, also auch registrierte ausländische Unternehmen.
- „Wir warten, bis alle Spezifikationen da sind.“ Zwischen den Details (bis April 2028) und dem Start liegen nur 12 bis 18 Monate. Stammdaten, Prozesse und die Anbindung an einen Access Point lassen sich schon heute vorbereiten.
- „Die Plattform löst unsere Rechnungsprobleme.“ Ein Access Point transportiert nur. Fehlende oder falsche Daten – etwa die Umsatzsteuer-ID von Verkäufer (BT-31) und Käufer (BT-48) – müssen vorher im eigenen System stimmen.
Was Unternehmen jetzt tun können
- Betroffenheit klären: Welche Rechnungen sind inländische B2B- oder B2G-VAT-Rechnungen im Vereinigten Königreich? Gibt es eine britische Umsatzsteuer-Registrierung?
- Daten strukturiert erfassen: Pflichtangaben wie Umsatzsteuer-ID, Anschriften, Steuersätze und Zahlungsdaten müssen als Felder vorliegen, nicht nur im Rechnungslayout.
- Peppol-Anbindung planen: Mit dem Software- oder ERP-Anbieter klären, ob und wann ein zertifizierter Access Point bereitsteht.
- EN 16931 als Basis nutzen: Wer seine Rechnungsdaten schon heute nach EN 16931 aufbereitet und prüft, hat den größten Teil der Arbeit für Peppol erledigt.
- Termine verfolgen: Konsultation im Frühjahr 2027, Details zwischen Oktober 2027 und April 2028.
Was das für Entwickler mit dem Aloaha ZUGFeRD SDK bedeutet
Das SDK erzeugt E-Rechnungen nach EN 16931 in der Syntax CII (XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X), liest UBL-Rechnungen ein und prüft Rechnungen gegen die EN-16931-Regeln (Beta). Das Datenmodell der Norm – Business Terms wie BT-31 oder BT-48 – ist für Peppol dasselbe. Wer seine Anwendung heute sauber auf EN 16931 abbildet, kann die Daten später auch für das britische Format nutzen; den Versand über Peppol übernimmt ein Access Point. Sobald die britischen Standards feststehen, bewerten wir, was das SDK dafür zusätzlich braucht.
Quellen
- GOV.UK: Roadmap for e-invoicing implementation (HMRC und Department for Business and Trade, 28. Oktober 2026)
- GOV.UK: Promoting electronic invoicing across UK businesses and the public sector – Konsultationsergebnis
Häufige Fragen
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Großbritannien?
Ab dem 1. April 2029. Ab diesem Tag müssen VAT invoices zwischen registrierten Unternehmen im Inland E-Rechnungen sein, und alle registrierten Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Eine Staffelung nach Größe ist nicht vorgesehen.
Ist Peppol in Großbritannien Pflicht?
Peppol ist der zentrale Rahmen für den Austausch. Unternehmen nutzen dafür einen zertifizierten Access Point, meist über ihren Softwareanbieter. EDI und Altsysteme dürfen weiterlaufen, Unternehmen müssen aber zusätzlich über das Peppol-Netz austauschen können.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail ab 2029 in Großbritannien?
Nein. PDF, Word, Bilder, E-Mail oder Fax ohne strukturierte Daten gelten nicht als E-Rechnung. Ob hybride Formate wie ZUGFeRD akzeptiert werden, sagt der Fahrplan nicht; vorgesehen ist der Austausch über Peppol.
Müssen deutsche Lieferanten an britische Kunden E-Rechnungen schicken?
Für grenzüberschreitende Rechnungen sieht der Fahrplan keine Pflicht vor. Wer aber im Vereinigten Königreich für die Umsatzsteuer registriert ist und dort an registrierte Kunden liefert, wird wie ein britisches Unternehmen behandelt.
Welches Format wird in Großbritannien verwendet?
Das steht noch nicht fest. Die Regierung will auf Peppol-Standards aufbauen und wenige britische Zusatzregeln ergänzen; die Konsultation dazu ist für das Frühjahr 2027 geplant, die Details folgen zwischen Oktober 2027 und April 2028.
Muss die Rechnung an HMRC gemeldet werden?
Zum Start nicht. HMRC prüft eine spätere digitale Meldung von Rechnungsdaten weiter, hat aber noch nichts entschieden. Die Peppol Authority erhält keine Rechnungskopien.