Mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU ist die öffentliche Verwaltung gefordert, auf die darin beschriebenen Anforderungen zu reagieren. Sie muss sich in die Lage versetzen, elektronische Rechnungen als strukturierte Daten, die dem verabschiedeten semantischen Datenmodell der EN 16931 bzw. der darauf basierenden nationalen Ausgestaltung entsprechen, mindestens im oberschwelligen Bereich in den Syntaxen UBL und UN/CEFACT anzunehmen und zu verarbeiten.
In EN 16931-2 Electronic invoicing – Part 2: List of syntaxes that comply with EN 16931-1 werden die Syntaxen beschrieben, die zur Abbildung einer elektronischen Rechnung verwendet werden können. Dies sind ISO/IEC 19845 Information technology — Universal business language version 2.1 (UBL) und UN/CEFACT Cross Industry Invoice in XML Schemas 16B (CII).
Rechnungssteller können sich für eine der beiden zugelassenen Syntaxen entscheiden.
Rechnungsempfänger müssen hingegen in der Lage sein, beide zugelassenen Syntaxen zu empfangen.
Im Rahmen der Konzipierung einer geeigneten Infrastruktur zum Empfang
von elektronischen Rechnungen entsteht die Frage des Umgangs mit den beiden gem. EN 16931-2 zu akzeptierenden Syntaxen. Hier kann eine Transformation in eine der beiden Syntaxen sinnvoll sein, dabei ist zu beachten, dass bei einem Syntaxmapping so genannte Mismatches auftreten können.