Differenzbesteuerung nach § 25a UStG

Ein Kunde hatte die folgende Frage betreffend der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Da diese vermutlich auch andere Kunden betrifft, haben wir uns entschlossen, Frage und Antwort hier zu posten:

Frage: In unserem Kundenkreis wird häufig Second-Hand-Ware verkauft, die der Differenzbesteuerung unterliegt. Bei den Anpassungen für ZUGFeRD 2 stellt sich nun die Frage, wie diese Artikel abgebildet werden.

Antwort: Die Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz ist eine besondere Form der Umsatzbesteuerung, bei der der leistende Unternehmer nur den Betrag besteuert, der sich aus dem Unterschied zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis ergibt. Diese Besonderheit ergibt sich aus dem Umstand, dass die Ware beim Einkauf nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein darf, da der Veräußerer – zumeist Endverbraucher – nicht dazu berechtigt ist. Hieraus ergibt sich, dass zwar eine Umsatzsteuer auf den Umsatz abzuführen ist, obwohl ein offener Steuerausweis in der Rechnung nicht erfolgen darf.

In der ZUGFeRD-Rechnung sind die in der Liste beigefügten Codes zur technischen Abbildung dieser besonderen Besteuerungsform dargestellt. Unter dem Reiter VATEX, Zeile 53, sollte der zutreffende Code für die Anwendung der Differenzbesteuerung in diesem Kontext angegeben sein.

Abschließend muss ich allerdings darauf hinweisen, dass das Umsatzsteuerreferat für die Umsetzung in rechtlicher Hinsicht zuständig ist. Die hier dargestellte technische Aussage ist nach bestem Wissen, aber stets unter Vorbehalt ergangen.