über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1401623379226&uri=CELEX:32014L0055
Im April 2014 wurde obige EU Richtlinie zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen innerhalb der EU eingeführt. Aktuell ist die Akzeptanzrate von elektronischen Rechnungen innerhalb der EU leider noch sehr gering – lediglich 4 – 15% aller Rechnungen innerhalb der EU werden heute elektronisch ausgetauscht. Die neue EU Richtlinie soll dies nun entscheidend ändern. Unter anderem durch die Einführung eines einheitlichen EU-weiten Rechnungsstandards wie zum Beispiel ZUGFeRD.
Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen die EU-Richtlinie bis spätestens 27. November 2018 in nationales Recht umgesetzt haben.
Nachdem ein einheitlicher Standard fehlt, wählten die einzelnen EU Mitgliedsstaaten für die Realisierung ihrer e-Rechnungslösungen bisher jeweils unterschiedliche Standards. Dies lässt sich bereits heute bei der Lösung in Österreich und in Deutschland sehr gut erkennen – in Österreich wählte man den ebInterface Standard – in Deutschland wird man aller Voraussicht nach auf den ZUGFeRD Standard setzen.
Die damit verbundenen Probleme liegen auf der Hand. Will man als italienisches Unternehmen in öffentlichen Ausschreibungen in Frankreich, Deutschland und Österreich teilnehmen, so hat man in allen drei Ländern in unterschiedlichen Rechnungsformaten elektronische Rechnungen zu legen. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ein erheblicher Aufwand und ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil gegenüber großen Unternehmen. Eines der erklärten Ziele der Europäischen Union ist es jedoch genau diese Art von Barrieren zu reduzieren bzw. ganz zu entfernen.
Die Lösung heisst: “European Standard on Electronic Invoicing”
Um die oben beschriebenen Hürden für den grenzüberschreitenden Handel zu reduzieren, plant die EU die Einführung eines einheitlichen EU-weiten e-Rechnungsstandards. Dabei soll jedoch nicht der x-te neue Rechnungsstandard entworfen werden, sondern ein semantisches Datenmodell. Dieses semantische Datenmodell definiert Kernelemente, die eine Rechnung immer enthalten muss.
Aus der EU Richtlinie geht auch klar hervor, dass eine elektronischen Rechnung nur dann Nutzen stiftet, wenn sie automatisch erzeugt, versendet, erhalten und verarbeitet werden kann. Diese Anforderungen erfüllen ausschließlich maschinenverarbeitbare Rechnungsformate wie zB XML oder CSV. Bildhafte Darstellungen einer Rechnung, wie beispielsweise ein PDF, zählen dezidiert nicht dazu.
Das erklärte Ziel der EU ist es nicht einen neuen e-Rechnungsstandard zu erfinden. Im Gegenteil – der neue European Standard on Electronic Invoicing soll sich an bestehenden Lösungen und Standards orientieren. Also auch an der deutschen Loesung ZUGFeRD.