Elektronische Rechnungsstellung ab November 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

Für alle öffentlichen Auftragnehmer ist der 27. November 2020 eine wichtigste Deadline, denn bis dahin können sie ihre Rechnungen freiwillig elektronisch einreichen, danach wird es Pflicht. Dies betrifft deutsche Unternehmen genauso wie österreichische, sofern sie mit deutschen Behörden in Geschäftsbeziehung stehen. Ausnahmen gibt es beispielsweise nur für Direktgeschäfte, wenn sie den Wert von 1000 Euro (exkl. USt) nicht übersteigen.

Rechtlich zulässig sind nur zwei e-Rechnungs-Standards: das XRechnungs-Format, das zur Gänze aus strukturierten Daten besteht, und das hybride ZuGFeRD 2.0., das in der Praxis vorgezogen wird. Eine reine PDF-Rechnung, die keine strukturierten Daten enthält, oder eine eingescannte Papierrechnung werden nach dem Stichtag 27. November 2020 nicht mehr akzeptiert.

Das neue Aloaha ZUGFeRD SDK 8.0 unterstuetzt den ZUGFeRD Standard 2.1.1.

ZUGFeRD 2.1.1 stellt den Standard der hybriden elektronischen Rechnungen dar, das den Vorgaben der europäischen Norm EN 16931-1 entspricht. Inhaltlich und strukturell ist ZUGFeRD 2.1.1 identisch mit dem französischen Hybrdformat Factur-X in Version 1.0.05. Factur-X ist jetzt der Hauptbezeichner.

Kunden mit gueltigem Wartunsvertrag koennen kostenlos auf das neue Aloaha ZUGFeRD upgraden. Bei Fragen zoegern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.