BT-59 – Firmierung/Name des Zahlungsempfängers
Payee name · 0 Artikel auf dieser Website
BT-59 ist ein Business Term der europäischen Norm EN 16931: Der Name des Zahlungsempfängers. Muss verwendet werden, wenn der Zahlungsempfänger nicht mit dem Verkäufer identisch ist. Der Name des Zahlungsempfängers darf jedoch dem Namen des Verkäufers entsprechen.
BT-59 BT59 BT 59 Firmierung/Name des Zahlungsempfängers Payee nameSpezifikation
- Deutsche Bezeichnung
- Firmierung/Name des Zahlungsempfängers
- EN 16931 (englisch)
- Payee name
- Kardinalität
- 1..1 – Pflichtfeld, genau einmal
- Datentyp
- Text
- ZUGFeRD-Profile
- – MINIMUM✓ BASIC WL✓ BASIC✓ EN 16931✓ EXTENDED
- Gruppe
- BG-10 Zahlungsempfänger
- Geschäftsregeln
- BR-17
- XPath (CII)
/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:PayeeTradeParty/ram:Name
Codebeispiele
Zu BT-59 gibt es noch kein eigenes Codebeispiel. Fragen dazu? info@aloaha.com
Häufige Fragen zu BT-59
Ist BT-59 ein Pflichtfeld?
Ja. BT-59 („Firmierung/Name des Zahlungsempfängers“) hat die Kardinalität 1..1 – Pflichtfeld, genau einmal. Ist die übergeordnete Gruppe BG-10 vorhanden, gilt die Kardinalität innerhalb dieser Gruppe.
In welchen ZUGFeRD-Profilen gibt es BT-59?
BT-59 ist in den Profilen BASIC WL, BASIC, EN 16931 (COMFORT), EXTENDED enthalten, nicht aber in MINIMUM.
Wo steht BT-59 in der ZUGFeRD-/XRechnung-XML (CII)?
Im UN/CEFACT-CII-Format unter /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:PayeeTradeParty/ram:Name.