BT-59 – Firmierung/Name des Zahlungsempfängers

Payee name · 0 Artikel auf dieser Website

BT-59 ist ein Business Term der europäischen Norm EN 16931: Der Name des Zahlungsempfängers. Muss verwendet werden, wenn der Zahlungsempfänger nicht mit dem Verkäufer identisch ist. Der Name des Zahlungsempfängers darf jedoch dem Namen des Verkäufers entsprechen.

BT-59 BT59 BT 59 Firmierung/Name des Zahlungsempfängers Payee name

Gehört zu BG-10 · Zahlungsempfänger

Spezifikation

Deutsche Bezeichnung
Firmierung/Name des Zahlungsempfängers
EN 16931 (englisch)
Payee name
Kardinalität
1..1 – Pflichtfeld, genau einmal
Datentyp
Text
ZUGFeRD-Profile
– MINIMUM✓ BASIC WL✓ BASIC✓ EN 16931✓ EXTENDED
Gruppe
BG-10 Zahlungsempfänger
Geschäftsregeln
BR-17
XPath (CII)
/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:PayeeTradeParty/ram:Name

Quelle: ZUGFeRD 2.3.3 / Factur-X 1.07.3, Technischer Anhang (FeRD / FNFE-MPE).

Codebeispiele

Zu BT-59 gibt es noch kein eigenes Codebeispiel. Fragen dazu? info@aloaha.com

Häufige Fragen zu BT-59

Ist BT-59 ein Pflichtfeld?

Ja. BT-59 („Firmierung/Name des Zahlungsempfängers“) hat die Kardinalität 1..1 – Pflichtfeld, genau einmal. Ist die übergeordnete Gruppe BG-10 vorhanden, gilt die Kardinalität innerhalb dieser Gruppe.

In welchen ZUGFeRD-Profilen gibt es BT-59?

BT-59 ist in den Profilen BASIC WL, BASIC, EN 16931 (COMFORT), EXTENDED enthalten, nicht aber in MINIMUM.

Wo steht BT-59 in der ZUGFeRD-/XRechnung-XML (CII)?

Im UN/CEFACT-CII-Format unter /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:PayeeTradeParty/ram:Name.